Kosten

Kosten und Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die gesamten Behandlungskosten. Lediglich für versäumte oder kurzfristig abgesagte Sitzungen wird ein Ausfallhonorar fällig. 

Eine Überweisung ist nicht notwendig. 

Wichtig für Jugendliche: Bitte bringe deine Versichertenkarte zum ersten Termin mit.

Wichtig für Eltern: Bitte bringen Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes zum Erstgespräch mit.

Anschließend wird die Versichertenkarte einmal im Quartal benötigt. 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen.

In den privaten Krankenversicherungen sind die jeweiligen Rahmenbedingungen jedoch nicht einheitlich geregelt. 
Bitte klären Sie daher vorab mit Ihrer Versicherung die individuellen Konditionen für Psychotherapie in Ihrem Tarif. 

Die Abrechnung der Honorare erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Selbstzahler

Natürlich können Sie eine Psychotherapie für Ihr Kind auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind keine Antragsformalitäten zu beachten und die Psychotherapie kann sofort begonnen werden.
 
Die Abrechnung der Honorare erfolgt hierbei nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 
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